Angemessene Förderung und Betreuung

Für eine Aufnahme braucht es eine genaue Abklärung

Für eine Aufnahme in die Tagesschule  braucht es eine genaue Abklärung, um die geeigneten Massnahmen planen und zuweisen zu können. Dafür ist das  Amt für Sonderpädagogik (SoA), resp. die Erziehungsdirektion des Kantons Freiburg zuständig. Als Instrument dient das Standardisierte Abklärungsverfahren SAV.

Das Aufnahmeverfahren läuft anschliessend wie folgt ab:

  • Die Eltern nehmen mit der Gesamtleitung des Schulheims Kontakt auf und vereinbaren einen ersten Besuch in der Tagesschule. Der Schüler/die Schülerin verbringen zwei Schnuppertage in der Schule.
  • Das Schnuppern wird mit allen Beteiligten (Schüler/Schülerin, Eltern, schulische Heilpädagogin, Leitung) ausgewertet und die genauen Rahmenbedingungen werden besprochen.
  • Die Eltern erhalten ein Aufnahmeformular.