Aufnahme

Aufnahme

Für eine Aufnahme in die Integration braucht es eine genaue Abklärung, um die geeigneten Massnahmen planen und zuweisen zu können. Dafür ist das Amt für Sonderpädagogik (SoA), resp. die Erziehungsdirektion des Kantons Freiburg zuständig. Als Instrument dient das Standardisierte Abklärungsverfahren SAV.

Hat ein Schüler, eine Schülerin Anrecht auf Integrations-Unterstützung ergibt sich folgendes Vorgehen:

  • Die pädagogische Leitung des Bereichs Integration nimmt Kontakt mit den Eltern auf und vereinbart einen Besuch beim Schüler, bei der Schülerin.

  • Der Bereich Integration lädt die Schülerin, den Schüler und deren/dessen Eltern zu einem Aufnahmegespräch in der Stiftung les Buissonnets ein. An diesem Gespräch nehmen alle gegenwärtig und zukünftig involvierten Fachpersonen teil. Es findet ein Austausch über den Entwicklungsstand und die Bedürfnisse des Schülers, der Schülerin und eine Präsentation des Dienstes statt. Die genauen Rahmenbedingungen der zukünftigen Schul- und Unterrichtssituation werden besprochen.